Der Meldestellen-Service, der mehr kann

…als nur gesetzliche Pflichten erfüllen

HinSchG: Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen mit der ansprechBAR
KVP: Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen mit der ansprechBAR
SDG: Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen mit der ansprechBAR

Interne Meldestelle an Profis auslagern

und 3 Services in 1 bekommen

Für sicheres
WHISTLEBLOWING
(§HinSchG)

Geschützte und neutrale Annahmestelle von Hinweisen zu Verstößen gegen gültiges Recht und EU Richtlinien – u.a.:

  • Korruption
  • Bestechung
  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Betrug
  • Geldwäsche
  • Mobbing
  • Belästigung
  • Drogenmissbrauch
  • Umweltverschmutzung
  • Datenmissbrauch

Für gute
IDEEN & OPTIMIERUNG
(KVP)

Meldestelle für Ideen zur Verbesserung von Prozessen, Kommunikation und Produkten in der Organisation – z.B.:

  • Ideen
  • Innovationen
  • Fehlerauswertung
  • Fehlerpotenzial
  • Mitarbeiterloyalität
  • Innere Kündigung
  • Kundenzufriedenheit
  • Einsparpotenzial
  • Lieferantenprobleme
  • Digitalisierungspotenzial
  • Optimierungspotenzial

Für mehr
NACHHALTIGKEIT
(SDG)

Meldestelle für mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen und zur Erreichung der UN Sustainable Development Goals – u.a.:

  • Arbeitssicherheit
  • Gesundheitsschutz
  • Work-Life-Balance
  • Bessere Ernährung
  • Gleichstellung
  • Gerechtigkeit
  • Inklusion
  • Ressourcenschonung
  • Energieeinsparung
  • Müllvermeidung
  • Recyclingpotenziale

Wie erfüllt die ansprechBAR das §HinSchG?

…und warum können unsere BARkeeper auch KVP und SDG?

Ein Whistleblower ist der Anglizismus für eine Person, die wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang zur Sprache bringt – anonym oder öffentlich – ganz wie die Person das möchte. Der Gesetzgeber möchte dieses Hinweisgeben nun fördern und die Hinweisgeber so schützen, dass Unlauteres in Organisationen gemeldet werden kann.

Die Whistleblowing-Richtlinie und in Deutschland nun auch das Hinweisgeberschutzgesetz (§HinSchG) sehen vor, dass Organisationen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden interne Meldekanäle und Verfahren für den Umgang mit Hinweisgebern einführen müssen. Diese internen Stellen können auch durch eine externe Dienstleistung erbracht werden. Hierfür bieten wir gerne mit der „ansprechBAR“ unsere Hilfe an. Das §HinSchG gilt für alle Organisationen: Unternehmen, Vereine und Behörden gleichermaßen. In Kommunalverwaltungen gilt die „Oder-Regel“ von 50 Mitarbeitenden oder 10.000 Einwohnern, um zur Implementierung der Meldemöglichkeit verpflichtet zu sein.

Bevor alle Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitenden (oder Kommunalverwaltungen mit mehr als 10.000 Einwohnern) eine eigene Plattform ins Leben rufen und ihre Prozesse so umstellen, dass sie das Gesetz erfüllen, macht es Sinn, einen erfahrenen externen Dienstleister zu nutzen, der kostengünstig und fair, trotzdem aber anonym und für alle Beteiligten hilfreich unterstützt. Die „ansprechBAR“ erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für Euch als Organisation und schützt die Hinweisgebenden, so dass Ihr die Chance habt, wirklich von den Hinweisen zu profitieren und schnell Abhilfe zu schaffen.

Du kannst innerhalb von 24 Stunden Deine „interne Meldestelle“ mit der ansprechBAR umsetzen, indem Du Dich für eines der Pakete entscheidest. Diese kannst Du ganz bequem auf unserer Website bestellen. Ihr erhaltet dann einen Link, über den online Hinweise eingereicht werden können. Zusätzlich gibt es bei uns den Postweg und eine Telefonnummer.

Das Gesetz sieht vor, dass zu ganz unterschiedlichen Themen Hinweise gegeben werden dürfen. Beispielsweise sind das Hinweise zu Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Aber auch Hinweise zu Mobbing, Geldwäsche und Produktsicherheit, Datenschutz und Vergaberecht sind vorgesehen.

Das Verarbeiten der Hinweise machen zuerst wir für Dich. Wir sammeln die Hinweise, validieren sie auf Verwertbarkeit und reichern sie mit Hinweisen und Vorschlägen zum Umgang damit an. Erst dann wenden wir uns an einen vorher mit Dir vereinbarten Hinweiskoordinator in Deiner Organisation, der oder die bei Dir dann die interne Weiterbearbeitung übernimmt. Sollte der Einbezug von Behörden nötig sein, weil die Hinweise dieser Art sind, unterstützen wir Dich tatkräftig.

Ja. Wir stellen Dir sozusagen eine „interne Meldestelle“ zur Verfügung – diese darfst du Dir nämlich von extern „einkaufen“. So sieht es das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gemeinsam mit der EU-Whistleblower-Richtlinie vor. Wir halten die Fristen ein, innerhalb derer eine Rückmeldung an den Hinweisgebenden gegeben werden muss, helfen in Straffällen, liefern die Maßnahmenvorschläge und sind mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ausgestattet. Viele gute Gründe, sich für die ansprechBAR zu entscheiden.

Den Zugang zu Eurer „Internen Meldestelle „- und damit die gesetzliche Erfüllung des HinSchG – bekommst Du gegen eine Monatspauschale. Für einen von uns aufgearbeiteten Hinweis berechnen wir je nach Paket eine Pauschale. Du zahlst aber nur stichhaltige Meldungen, die wir für Dich validieren können und zu denen wir Dir einen Maßnahmenvorschlag unterbreiten.

Eigentlich gar keine. Wir stellen Dir eine E-Mail-Vorlage und eine Datenschutzerklärung zur Verfügung, die Du bitte nutzt, um die ansprechBAR in Deiner Organisation zu kommunizieren. Außerdem bekommst Du von uns eine Checkliste, die Dir mit der genauen Vorgehensweise hilft. Ansonsten haben Deine Mitarbeitenden die Möglichkeit, die Plattform im Internet über einen Browser ihrer Wahl zu nutzen. Den Link zur Plattform stellen wir Dir in den Unterlagen bereit. Natürlich können Deine Mitarbeitenden und Lieferanten sowie andere Partner Deiner Organisation ihre Hinweise auch postalisch einreichen. Die Adresse hierfür stellen wir Dir ebenfalls in Deinen Kundenunterlagen zur Verfügung.

Am besten durch gute Kommunikation. Du bekommst von uns einen für Deine Organisation angepassten Link und den passenden QR-Code, den Du z.B. auf Gehaltsabrechnungen abdrucken kannst. Außerdem schicken wir Dir (nicht beim DIY-Paket) Poster zum Aushängen. So kannst Du Deine Mitarbeitenden immer wieder an die Nutzung der ansprechBAR erinnen. Dann ist es ganz einfach: man muss nur noch klicken oder den QR-Code scannen und kann direkt für Eure Organisation eine Meldung unterschiedlichster Art machen. Falls jemand nicht so Internet-affin ist, können die Hinweise auch postalisch eingereicht werden. In unseren AGB findest Du weitere Hinweise zur Kommunikation an die Mitarbeitenden – als Kunde hast Du hier nämlich auch eine bestimmte Mitwirkungspflicht… nur so kann es gemeinsam gut werden.

Deine Fragen – Unsere Antworten

Am besten erklären wir Dir alles im kostenfreien Info-Call. Hier beleuchten wir die gesetzliche Grundlage des HinSchG, was es bewirken soll und für wen die Umsetzungspflicht dieses Gesetzes gilt.

Außerdem erklären wir, welche Möglichkeiten der Umsetzung es gibt und wie die ansprechBAR als ausgelagerte „Interne Meldestelle“ genau funktioniert. 

Was das Hinweisgeberschutzgesetz für Dich und Deine Organisation bedeutet, können wir gern in einem kostenfreien 15 Minuten Call erklären.

Wozu brauche ich die ansprechBAR?

und wie funktioniert das?

… für Arbeitgeber

… für Arbeitnehmer

Verschiedene Services im Vergleich

Vergleich Hinweisgeberschutzgesetz

Faire Pauschalpakete

Wir sind für Dich und Deine Mitarbeitenden da.

DIY

EUR 49 einmalig
Dokumente für
eine interne Meldestelle

BASIC

EUR 99 mtl.
zzgl. EUR 250
pro validiertem Hinweis

PLUS

EUR 249 mtl.
zzgl. EUR 150
pro validiertem Hinweis

Add-On | Konsultation

EUR 250 einmalig
Individuelle Online Beratung
inkl. Handout

Für die fachlich richtige
Einführung einer eigenen
„Internen Meldestelle“

Add-On | Fachkunde

EUR 750 pro Lehrgang
inkl. Fachkundezertifikat
gem. § 15 HinSchG

Für den Nachweis der Fachkunde
beim Betrieb einer eigenen
„Internen Meldestelle“

Add-On | Audit

EUR 1290 pro Audit
inkl. 2 Testmeldungen und
Auditbericht gem. § 25 HinSchG

Für den rechtssicheren Betrieb
einer „Internen Meldestelle“
und den Nachweis gem. § 25 HinschG

So sieht die ansprechBAR aus

…ein Blick auf die Plattform

So sieht die ansprechBAR aus. Übersichtliche Kategorienauswahl

Kategorien Auswahl

Handelt es sich um einen Verstoß (HinSchG) oder um eine Idee zur Verbesserung (KVP) oder um einen Vorschlag für mehr Nachhaltigkeit (SDG)?

Sobald jemand den individuell für Eure Organisation zur Verfügung gestellten Link nutzt, muss zunächst eine Kategorie für den Hinweis / die Meldung gewählt werden.

So sieht die ansprechBAR aus. Klarheit durch gute Fragen.

Fragen und Details

Ist der/die Hinweisgebende angestellt, Dienstleister, Lieferant oder sonstiger Stakeholer?

Dann führt die ansprechBAR durch ein Formular aus Detailfragen: Was ist passiert, wann ist es passiert und wer ist involviert? uvm. Hier gibt es dann auch die Möglichkeit Dateien hochzuladen.

So sieht die ansprechBAR aus Sicherheit für alle

Sicherheit für alle

Dann braucht es Daten zur Erreichbarkeit, die aber nur uns als ansprechBAR Barkeeper (Ombudsperson) zugänglich sind.

Der/die Hinweisgebende kann auswählen, ob der Klarname genannt werden darf (z.B. für Verbesserungsvorschläge) oder ob es bei der anonymen Standardeinstellung bleibt.

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