Der Meldestellen-Service, der mehr kann

…als nur gesetzliche Pflichten erfüllen

HinSchG: Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen mit der ansprechBAR
KVP: Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen mit der ansprechBAR
SDG: Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen mit der ansprechBAR

Anonyme Verarbeitung von Hinweisen

durch vertragliche Schweigepflicht

WHISTLEBLOWING
(§HinSchG)

Geschützte und neutrale Annahmestelle von Hinweisen zu Verstößen gegen gültiges Recht und EU Richtlinien – u.a.:

  • Korruption
  • Bestechung
  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Betrug
  • Geldwäsche
  • Mobbing
  • Belästigung
  • Drogenmissbrauch
  • Umweltverschmutzung
  • Datenmissbrauch

IDEEN & OPTIMIERUNG
(KVP)

Meldestelle für Ideen zur Verbesserung von Prozessen, Kommunikation und Produkten in der Organisation – z.B.:

  • Ideen
  • Innovationen
  • Fehlerauswertung
  • Fehlerpotenzial
  • Mitarbeiterloyalität
  • Innere Kündigung
  • Kundenzufriedenheit
  • Einsparpotenzial
  • Lieferantenprobleme
  • Digitalisierungspotenzial
  • Optimierungspotenzial

KLIMA & GESUNDHEIT
(SDG)

Meldestelle für mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen und zur Erreichung der UN Sustainable Development Goals – u.a.:

  • Arbeitssicherheit
  • Gesundheitsschutz
  • Work-Life-Balance
  • Bessere Ernährung
  • Gleichstellung
  • Gerechtigkeit
  • Inklusion
  • Ressourcenschonung
  • Energieeinsparung
  • Müllvermeidung
  • Recyclingpotenziale

Ein Whistleblower ist der Anglizismus für eine Person, die wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang zur Sprache bringt – anonym oder öffentlich – ganz wie die Person das möchte. Der Gesetzgeber möchte dieses Hinweisgeben nun fördern und die Hinweisgeber so schützen, dass Unlauteres in Organisationen gemeldet werden kann.

Die Whistleblowing-Richtlinie und in Deutschland nun auch das Hinweisgeberschutzgesetz (§HinSchG) sehen vor, dass Organisationen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden interne Meldekanäle und Verfahren für den Umgang mit Hinweisgebern einführen müssen. Diese internen Stellen können auch durch eine externe Dienstleistung erbracht werden. Hierfür bieten wir gerne mit der „ansprechBAR“ unsere Hilfe an. Das §HinSchG gilt für alle Organisationen: Unternehmen, Vereine und Behörden gleichermaßen. In Kommunalverwaltungen gilt die „Oder-Regel“ von 50 Mitarbeitenden oder 10.000 Einwohnern, um zur Implementierung der Meldemöglichkeit verpflichtet zu sein.

Bevor alle Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitenden (oder Kommunalverwaltungen mit mehr als 10.000 Einwohnern) eine eigene Plattform ins Leben rufen und ihre Prozesse so umstellen, dass sie das Gesetz erfüllen, macht es Sinn, einen erfahrenen externen Dienstleister zu nutzen, der kostengünstig und fair, trotzdem aber anonym und für alle Beteiligten hilfreich unterstützt. Die „ansprechBAR“ erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für Euch als Organisation und schützt die Hinweisgebenden, so dass Ihr die Chance habt, wirklich von den Hinweisen zu profitieren und schnell Abhilfe zu schaffen.

Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen mit der ansprechBAR
Vertraulich

Aufgrund unserer vertraglichen Schweigepflicht gegenüber Deiner Organisation, kannst Du mit uns ganz entspannt über Deinen Klarnamen kommunizieren.

Wozu brauche ich die ansprechBAR?

und wie funktioniert das?

… für Arbeitgeber

… für Arbeitnehmer

Wie erfüllt die ansprechBAR das §HinSchG?

…und warum können unsere BARkeeper auch KVP und SDG?

Unser nächstes Info Webinar findet statt am:
05. Dezember 2023 | 15:00 Uhr
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Faire Pauschalpakete

Wir sind für Dich und Deine Mitarbeitenden da.

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Dokumente für eine
interne Meldestelle

BASIC

EUR 99 mtl.
zzgl. EUR 250
pro validiertem Hinweis

PRO

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PLUS

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zzgl. EUR 150
pro validiertem Hinweis