Der Meldestellen-Service, der mehr kann

…als nur gesetzliche Pflichten erfüllen

HinSchG: Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen mit der ansprechBAR
KVP: Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen mit der ansprechBAR
SDG: Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen mit der ansprechBAR

Anonyme Verarbeitung von Hinweisen

durch vertragliche Schweigepflicht

WHISTLEBLOWING
(§HinSchG)

Geschützte und neutrale Annahmestelle von Hinweisen zu Verstößen gegen gültiges Recht und EU Richtlinien – u.a.:

  • Korruption
  • Bestechung
  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Betrug
  • Geldwäsche
  • Mobbing
  • Belästigung
  • Drogenmissbrauch
  • Umweltverschmutzung
  • Datenmissbrauch

IDEEN & OPTIMIERUNG
(KVP)

Meldestelle für Ideen zur Verbesserung von Prozessen, Kommunikation und Produkten in der Organisation – z.B.:

  • Ideen
  • Innovationen
  • Fehlerauswertung
  • Fehlerpotenzial
  • Mitarbeiterloyalität
  • Innere Kündigung
  • Kundenzufriedenheit
  • Einsparpotenzial
  • Lieferantenprobleme
  • Digitalisierungspotenzial
  • Optimierungspotenzial

KLIMA & GESUNDHEIT
(SDG)

Meldestelle für mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen und zur Erreichung der UN Sustainable Development Goals – u.a.:

  • Arbeitssicherheit
  • Gesundheitsschutz
  • Work-Life-Balance
  • Bessere Ernährung
  • Gleichstellung
  • Gerechtigkeit
  • Inklusion
  • Ressourcenschonung
  • Energieeinsparung
  • Müllvermeidung
  • Recyclingpotenziale

Ein Whistleblower ist der Anglizismus für eine Person, die wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang zur Sprache bringt – anonym oder öffentlich – ganz wie die Person das möchte. Der Gesetzgeber möchte dieses Hinweisgeben nun fördern und die Hinweisgeber so schützen, dass Unlauteres in Organisationen gemeldet werden kann.

Die Whistleblowing-Richtlinie und in Deutschland nun auch das Hinweisgeberschutzgesetz (§HinSchG) sehen vor, dass Organisationen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden interne Meldekanäle und Verfahren für den Umgang mit Hinweisgebern einführen müssen. Diese internen Stellen können auch durch eine externe Dienstleistung erbracht werden. Hierfür bieten wir gerne mit der „ansprechBAR“ unsere Hilfe an. Das §HinSchG gilt für alle Organisationen: Unternehmen, Vereine und Behörden gleichermaßen. In Kommunalverwaltungen gilt die „Oder-Regel“ von 50 Mitarbeitenden oder 10.000 Einwohnern, um zur Implementierung der Meldemöglichkeit verpflichtet zu sein.

Bevor alle Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitenden (oder Kommunalverwaltungen mit mehr als 10.000 Einwohnern) eine eigene Plattform ins Leben rufen und ihre Prozesse so umstellen, dass sie das Gesetz erfüllen, macht es Sinn, einen erfahrenen externen Dienstleister zu nutzen, der kostengünstig und fair, trotzdem aber anonym und für alle Beteiligten hilfreich unterstützt. Die „ansprechBAR“ erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für Euch als Organisation und schützt die Hinweisgebenden, so dass Ihr die Chance habt, wirklich von den Hinweisen zu profitieren und schnell Abhilfe zu schaffen.

Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen mit der ansprechBAR
Vertraulich

Aufgrund unserer vertraglichen Schweigepflicht gegenüber Deiner Organisation, kannst Du mit uns ganz entspannt über Deinen Klarnamen kommunizieren.

Noch Fragen?

Wozu brauche ich die ansprechBAR?

und wie funktioniert das?

… für Arbeitgeber

… für Arbeitnehmer

Info Webinar
09. Oktober 2023 | 16:00 Uhr
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Plattform Pakete

Wir sind für Dich und Deine Mitarbeitenden da.

DIY

kostenfrei
(ohne Gewähr)

  • E-Mail-Vorlage
  • Checkliste für Verantwortliche
  • Datenschutzerklärung für Hinweisprozess
Download

BASIC

EUR 49 mtl.
zzgl. EUR 250 pro validiertem Hinweis

  • E-Mail-Vorlage
  • Checkliste für Verantwortliche
  • Datenschutzerklärung für Hinweisprozess
  • Hinweisannahme digital oder postalisch
  • Validierung der Hinweise
  • Anonymisierte Weiterleitung mit Maßnahmenvorschlägen
  • Fristenverfolgung & Feedback an Hinweisgebenden
  • inkl. Webinar
Bestellung

PRO

EUR 149 mtl.
zzgl. EUR 200 pro validiertem Hinweis

  • E-Mail-Vorlage
  • Checkliste für Verantwortliche
  • Datenschutzerklärung für Hinweisprozess
  • Hinweisannahme digital oder postalisch
  • Validierung der Hinweise
  • Anonymisierte Weiterleitung mit Maßnahmenvorschlägen
  • Fristenverfolgung & Feedback an Hinweisgebenden
  • inkl. Webinar
  • inkl. 3 Meldungen mtl.
Bestellung

PLUS

EUR 249 mtl.
zzgl. EUR 150 pro validiertem Hinweis

  • E-Mail-Vorlage
  • Checkliste für Verantwortliche
  • Datenschutzerklärung für Hinweisprozess
  • Hinweisannahme digital oder postalisch
  • Validierung der Hinweise
  • Anonymisierte Weiterleitung mit Maßnahmenvorschlägen
  • Fristenverfolgung & Feedback an Hinweisgeber
  • inkl. Webinar
  • inkl. 5 Meldungen mtl.
  • Quartalsauswertung
Bestellung

So sieht die ansprechBAR aus

… ein Blick auf die Plattform

So sieht die ansprechBAR aus. Übersichtliche Kategorienauswahl

Übersichtliche Kategorienauswahl

Sobald ein Hinweisgeber den individuell für Eure Organisation zur Verfügung gestellten Link nutzt, um einen Hinweis zu geben, wählt er zunächst aus, in welcher Kategorie sich der Hinweis befindet.

Handelt es sich um Geldwäsche, Mobbing (HinSchG) oder um eine Idee zum Umweltschutz oder zum Sparen von Energie bei Euch vor Ort?

So sieht die ansprechBAR aus. Klarheit durch gute Fragen.

Klarheit durch gute Fragen

Dann geht es direkt weiter mit Detailfragen:

Ist der Hinweisgeber ein Lieferant, Mitarbeiter oder ein anderer Stakeholer? Was ist passiert, wann und wer ist involviert? Hier gibt es auch die Möglichkeit, Dateien hochzuladen.

So sieht die ansprechBAR aus Sicherheit für alle

Sicherheit für alle

Zuletzt fragen wir noch ein paar Daten zur Erreichbarkeit des Hinweisgebers ab, die aber nur uns als ansprechBAR zugänglich bleiben.

Der Hinwesigeber kann hier auswählen, ob er seine Anonymität Euch als Organisation gegenüber aufgeben möchte. Die Standardeinstellung ist, dass wir jeden Hinweisgeber anonym halten.

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4,5 / 5
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Lass Dir ruhig reinen Wein einschenken

Aus der Pflicht eine Tugend machen

Verschiedene Services im Vergleich

Verschiedene Services zum HinSchG im Vergleich
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Damit die Kosten für die Dienstleistung der Plattform und des Services drumherum wirklich überschaubar bleiben, bieten wir unsere Pakete für einen kleinen monatlichen Betrag an. Wie hoch dieser ist, kannst Du in den Paketen transparent einsehen. Erst, wenn es ernst wird, kommen auch etwas höhere Kosten auf Dich zu… Du bezahlst bei uns nämlich pro Hinweis, den wir für Dich tatsächlich validieren können. Natürlich bezahlst Du nicht, wenn Fake-Hinweise oder nicht verwertbare Hinweise eingehen. Nur die, die Dir auch tatsächlich einen Mehrwert liefern, stellen wir Dir in Rechnung. Welchen Betrag Du hierfür bezahlst, hängt wieder davon ab, für welches Paket Du Dich entscheidest.

Eigentlich gar keine. Wir stellen Dir eine E-Mail-Vorlage und eine Datenschutzerklärung zur Verfügung, die Du bitte nutzt, um die ansprechBAR in Deiner Organisation zu kommunizieren. Außerdem bekommst Du von uns eine Checkliste, die Dir mit der genauen Vorgehensweise hilft. Ansonsten haben Deine Mitarbeitenden die Möglichkeit, die Plattform im Internet über einen Browser ihrer Wahl zu nutzen. Den Link zur Plattform stellen wir Dir in den Unterlagen bereit. Natürlich können Deine Mitarbeitenden und Lieferanten sowie andere Partner Deiner Organisation ihre Hinweise auch postalisch einreichen. Die Adresse hierfür stellen wir Dir ebenfalls in Deinen Kundenunterlagen zur Verfügung.

Am besten durch gute Kommunikation. Du bekommst von uns einen für Deine Organisation angepassten Link und den passenden QR-Code, den Du z.B. auf Gehaltsabrechnungen abdrucken kannst. Außerdem schicken wir Dir (nicht beim DIY-Paket) Poster zum Aushängen. So kannst Du Deine Mitarbeitenden immer wieder an die Nutzung der ansprechBAR erinnen. Dann ist es ganz einfach: man muss nur noch klicken oder den QR-Code scannen und kann direkt für Eure Organisation eine Meldung unterschiedlichster Art machen. Falls jemand nicht so Internet-affin ist, können die Hinweise auch postalisch eingereicht werden. In unseren AGB findest Du weitere Hinweise zur Kommunikation an die Mitarbeitenden – als Kunde hast Du hier nämlich auch eine bestimmte Mitwirkungspflicht… nur so kann es gemeinsam gut werden.

Verstöße gegen die wesentlichen Vorgaben des HinSchG können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.

Mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro kann belegt werden, wer eine Meldung oder die darauffolgende Kommunikation verhindert (oder dies versucht), wer eine verbotene Repressalie ergreift (oder dies versucht) oder wer vorsätzlich oder leichtfertig das Vertraulichkeitsgebot missachtet.

Achtung: Der Bußgeldrahmen bis zu 50.000 Euro gilt für die Unternehmensverantwortlichen. Für die Unternehmen selbst (juristische Personen und Personenvereinigungen) kann sich in bestimmten Konstellationen im Zusammenhang mit der Verhinderung einer Meldung oder bei einem Verstoß gegen das Vertraulichkeitsgebot der Bußgeldrahmen aufgrund des Verweises auf § 30 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten  verzehnfachen und somit  bis zu 500.000 Euro betragen.

Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen mit der ansprechBAR
Anonymisiert

Deine Informationen werden von uns aufbereitet und anonymisiert an Deine Organisation gegeben.

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Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen mit der ansprechBAR
Respektvoll

Wir sind uns unserer Verantwortung für das Handling Eurer Meldungen bewusst und vertreten Euer Anliegen mit Respekt.

Noch Fragen?

Ganz einfach. Werde Kunde bei uns, indem Du Dich für eines der Pakete entscheidest. Diese kannst Du ganz bequem auf unserer Seite hier bestellen. Wir stellen Dir dann alle nötigen Unterlagen zur Verfügung und helfen Dir bei der Kommunikation an Deine Mitarbeitenden und Partner. Alle beteiligten Personen erhalten dann einen Link, über den sowohl online als auch postalisch Hinweise eingereicht werden können. Keine Angst: hier wird nicht nur Unschönes gemeldet. Die ansprechBAR sorgt dafür, dass auch Ideen zur positiven Weiterentwicklung Deiner Organisation eingereicht und für Dich mit großem Mehrwert aufbereitet werden.

Das Gesetz sieht vor, dass zu ganz unterschiedlichen Themen Hinweise gegeben werden dürfen. Beispielsweise sind das Hinweise zu Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Aber auch Hinweise zu Mobbing, Geldwäsche und Produktsicherheit, Datenschutz und Vergaberecht sind vorgesehen.

Das Verarbeiten der Hinweise machen zuerst wir für Dich. Wir sammeln die Hinweise, validieren sie auf Verwertbarkeit und reichern sie mit Hinweisen und Vorschlägen zum Umgang damit an. Erst dann wenden wir uns an einen vorher mit Dir vereinbarten Hinweiskoordinator in Deiner Organisation, der oder die bei Dir dann die interne Weiterbearbeitung übernimmt. Sollte der Einbezug von Behörden nötig sein, weil die Hinweise dieser Art sind, unterstützen wir Dich tatkräftig.

Kurze Antwort: Ja. Wir stellen Dir sozusagen eine „interne Hinweisgeberplattform“ zur Verfügung – diese darfst du dir nämlich von extern „einkaufen“. So sieht es das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gemeinsam mit der EU-Whistleblower-Richtlinie vor. Wir halten die Fristen ein, innerhalb derer eine Rückmeldung an den Hinweisgebenden gegeben werden muss, helfen in Straffällen, liefern die Umsetzungsvorschläge und sind mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ausgestattet. Viele gute Gründe, sich für uns zu entscheiden. Wir freuen uns auf Euch!