
§HinSchG (Whistleblowing)
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (§HinSchG), soll der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut werden.
Die ansprechBAR hilft, dieses Gesetz in der Organisation zur Umsetzung zu bringen und das sogar mit Spaß.
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